Im Sterbefall

 

Im Sterbefall

Erste Schritte

Tritt der Tod zu Hause oder unterwegs ein, sollten Sie als ersten Schritt den Arzt anrufen. Dieser stellt den Tod fest und füllt die Sterbepapiere aus. Ist er sich über die Todesart nicht sicher, muss er die Polizei verständigen—dies ist keine Anschuldigung an Sie als Angehörige. Es geht erst einmal nur um die Abklärung der Todesursache.
Wenn Sie selbst auch noch einen Menschen anrufen, der Sie in den nächsten Stunden begleiten kann, wird es für Sie einfacher.

Viele rufen jetzt bereits das Bestattungsinstitut an. Mit diesem klären Sie die weiteren Schritte: Soll der oder die Verstorbene sofort abgeholt werden, oder möchten Sie noch in Ruhe Abschied nehmen? In dem Fall werden Sie die nächsten Punkte interessieren:

Bei der „Aussegnung“, d.h. durch die Begleitung beim Abschied des Verstorbenen aus dem Sterbehaus mit Gebet und Segen erfahren viele Menschen Trost. Sie können die Seelsorger und Seelsorgerinnen mit einem Anruf darum bitten. Wenn Sie keinen Pfarrer oder Pfarrerin rufen möchten, sprechen Sie selbst ein Gebet.
Als Hilfe dabei können Ihnen auch Abschnitte aus dem Gesangbuch dienen (Baden Nr. 871.1 -877)

Um den Abschied vom Verstorbenen bewusst und mit Würde zu gestalten, hilft es, wenn eine Aufbahrung möglich ist. Diese darf zuhause bis zu 36 Stunden dauern. Viele Krankenhäuser und Heime ermöglichen dies inzwischen ebenfalls - zumindest für einige Stunden - in ansprechenden Räumen. Für Manche ist es ein letzter Liebesdienst beim Waschen und Ankleiden der Verstorbenen zu helfen – in der Regel nimmt Ihnen das Bestattungsinstitut diese Aufgabe jedoch ab.

Die Bestattung braucht Planung

Spätestens wenn es dann an die Planung der Bestattung geht, muss die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut erfolgen. Dabei ist es sicherlich hilfreich, wenn man sich schon vorher Gedanken gemacht hat, welches Unternehmen man wählt. Das Bestattungsinstitut übernimmt in der Regel die Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung und dem/der Pfarrer/in, die/der die Bestattung vornehmen soll.

Die meisten Bestattungsinstitute übernehmen für Sie auch die anfallenden Beantragungen und Papiere.

 Oft zeigt die örtliche Kirche den Respekt für die Verstorbenen, indem für sie geläutet wird. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn das auch (meist durch das Bestattungsinstitut) mitgeteilt wird.

Ist der Termin für die Bestattung mit allen Beteiligten festgelegt, wird sich die/der Gemeindepfarrer/in mit den trauernden Angehörigen in Verbindung setzen, um sich zu einem Gespräch über das Leben und Sterben des Verstorbenen zu treffen. Dieses Gespräch kann je nach Wunsch der Angehörigen im privaten Rahmen oder im Pfarramt stattfinden.