Kosten und Feiern

 
Welche Kosten entstehen Ihnen bei Ihrer kirchlichen Trauung?
Für den Gottesdienst selbst:
Wenn Sie in Mönchweiler oder Obereschach wohnen oder eine*r von Ihnen hier aufgewachsen ist, entstehen Ihnen keine Kosten für Kirchennutzung, Pfarrdienst und Organist*in.
Sollten Sie jedoch zusätzliche Ideen haben - d.h. Extra-Proben mit dem Organisten, aufwändige Dekorationen durch uns, Blütenblätter, die entfernt werden müssen etc., bitten wir Sie darum, sich für diese Extra-Arbeitszeit bei den betreffenden Personen erkenntlich zu zeigen.
Außerdem haben Sie natürlich die Kosten für eventuelle Künstler (Sänger, Band...) und den von Ihnen angebrachten Blumenschmuck zu tragen (den Sie bis auf einen kleinen Altarschmuck auch gern hinterher mitnehmen können).
 
Kommen Sie von außerhalb, kann es sein, dass Ihnen Kosten entstehen. Besprechen Sie das mit uns. 
Als Richtwert(s. Satzung zur Kirchenvermietung):
  • Für Evangelische aus dem Kirchenbezirk: keine zusätzlichen Kosten
  • Für Evangelische aus der Landeskirche: Je nach Absprache mit Ihrer Heimat-Kirchengemeinde evtl. Kosten für Organist und/oder Kirchendienst
  • Für Angehörige anderer anerkannter christlicher Kirchen:
    Sie zahlen  als Anteil an der Kirchenreinigung und der Betreuung durch den Kirchendiener €125,- (und evtl  Heizung €10,-)
  • Gehört kein Ehepartner einer christlichen Kirche an bzw. ist keine christliche Trauung geplant, stellen wir Ihnen unsere Kirche nicht zur Verfügung.
Bei Festen ist es Tradition, an weniger Glückliche zu denken. Sie können in Absprache mit uns einen Kollektenzweck selbst aussuchen oder am Ausgang der Kirche ein Opfer für die Erhaltung unserer Kirche einlegen.
 
Für einen anschließenden Sektempfang können Sie gerne die Außenanlagen unentgeltlich nutzen.  Sollten Sie  dafür die Räume der "Arche" belegen, gibt es eine detaillierte Nutzungsordnung, die vorsieht, dass die Räume aus Lärmschutzgründen bis höchstens 19.00 Uhr zur Verfügung stehen.