Kirchenwahl 2025

Kirchenwahl 2025 - Deine Stimme für Deine Kirche
 
Am 30.11.2025 sind Kirchenwahlen, d.h. ein neuer Kirchengemeinderat wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Mehr zum Ablauf, Regulation und dem Zeitpunkt erfahren Sie unter "Weiter lesen"
 

Kirchenwahlen - so geht's

Stimmabgabe Mönchweiler|Obereschach: 
Die Wahl findet am 30. November 2025 in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr 
im Gemeindehaus Arche, Am Kirchplatz 4 statt.
  • Stimmzettel erhalten Sie direkt vor Ort (Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht)
  • Die öffentliche Auszählung findet direkt im Anschluss um 13 Uhr statt.
Vor oder nach Ihrer Wahl sind Sie herzlich eingeladen zum Gottesdienst am 1. Advent mit Pfarrer Toepper, wie gewohnt um 10 Uhr.
 
Und nach der Auszählung? Feiern! Bei einem Gläschen Sekt in der Arche Oder lassen Sie sich doch gern eine leckere Waffel gebacken von unseren Konfis/Jugendlichen an unserem Stand auf dem Weihnachtsmarkt Mönchweiler schmecken. Sämtliche Einnahmen kommen unserer Jugend- und Konfiarbeit zu Gute.
 
Die Kandidierenden
Zur Wahl stellen sich:
Peter Aberle
Christoph Brach
Sandra Husseck
Sandra Schlüter
 
Ablauf der Wahl:
Sie haben 4 Stimmen
 
Kreuzen Sie auf dem Wahlzettel die Kandidaten an, denen Sie mit Ihrer Stimme Ihr Vertrauen schenken. 
Stimmenhäufung (mehrfaches Ankreuzen desselben Namens) ist nicht zulässig.
 
Es gibt auch die Möglichkeit der Briefwahl. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Pfarramt.
Der Wahlbrief muss bis Freitag, 28. November beim Pfarramt eingegangen sein.
 
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn:
  • mehr Stimmen abgegeben wurden, als Kirchenälteste zu wählen sind
    (Stimmenhäufung ist unzulässig) (§ 72a Abs. 3 Satz 3)
  • der Stimmzettel anders beschrieben wurde als vorgesehen (§ 72a Abs. 3 Satz 4).
  • der Stimmzettel nicht im offiziellen Wahlumschlag abgegeben wurde (§ 73 Abs. 6 Satz 2)
  • sich der Wahlwille nicht eindeutig erkennen lässt (§ 72a Abs. 3 Satz 5)
  • sich mehrere Stimmzettel im Wahlumschlag befinden (§ 73 Abs. 6 Satz 1)
  • der Wahlumschlag eine Kennzeichnung enthält, die Rückschlüsse auf die Identität der
    Wählenden zulässt (§ 73 Abs. 3 Satz 4).
  • der Wahlbrief verspätet eingeht, also nach dem letzten Werktag vor der
    Wahlversammlung (§ 73 Abs. 6 Satz 1).
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Pfarramt: 07721/71017